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   RG, 10.02.1916 - III 955/15   

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https://dejure.org/1916,240
RG, 10.02.1916 - III 955/15 (https://dejure.org/1916,240)
RG, Entscheidung vom 10.02.1916 - III 955/15 (https://dejure.org/1916,240)
RG, Entscheidung vom 10. Februar 1916 - III 955/15 (https://dejure.org/1916,240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Über elterliches Züchtigungsrecht. 2. Was versteht § 223 a Abs. 2 StGB. unter "grausamer Behandlung"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 49, 389
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 25.09.1952 - 3 StR 742/51

    Rechtsmittel

    Rechtfertigen diese Umstände die Anwendung solcher Züchtigungsmittel, die eine nachhaltige und schmerzhafte Wirkung hervorrufen, so wird regelmässig anzunehmen sein, dass damit die Grenzen einer vernünftigen Züchtigung nicht überschritten sind (RGSt 49, 389 [390]).
  • BGH, 17.05.1951 - 3 StR 181/51

    Rechtsmittel

    Ihm ist nach §§ 1627, 1631 BGB kraft des elterlichen Erziehungsrechts die Anwendung "angemessener" Zuchtmittel gegen das Kind eingeräumt (vgl RGSt 41, 99; 49, 389; RGSt GA 61, 122; DRZ 1929 Nr. 1113).

    Indessen ist die Annähme des Schwurgerichts insofern nicht unrichtig, als nach allgemeiner Rechtsauffassung (RGSt 42, 347; 49, 389; 61, 193; Olshausen StGB 12. Aufl Anm 17 zu § 223; Ebermayer Leipz Komm 6. und 7. Aufl Anm 111, 4 zu § 223) die Ausübung des Züchtigungsrecht von dem Erziehung berechtigten auf einen anderen zeitweilig übertragen werden kann, so dass in diesem Sinne von einem abgeleiteten Züchtigungsrecht gesprochen werden kann (so Olshausen a.a.O.).

  • BGH, 18.04.1967 - 1 StR 122/67

    Revisionseinlegung wegen der Verletzung sachlichen Rechts - Auslegung des

    So entspricht die Erkenntnis, daß Martern ein mit heftigen Schmerzen verbundenes Peinigen des Körpers bedeutet, auch der weitaus überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. RGSt 49, 389, 391; OGHSt 2, 140, 141; Olshausen Komm. z. StGB 11. Aufl. § 251 Anm. 3; Frank StGB 18. Aufl. § 251 Erl. I 1; Maurach, Deutsches Strafrecht Bes. Teil 4. Aufl. § 28 II c 1; Welzel, Das Deutsche Strafrecht 80 Aufl. § 49 II 2; Schönke/Schröder Komm. z. StGB, 13. Aufl. § 251 Randz. 2; Schwarz/Dreher StGB 28. Aufl. § 251 Anm. 1 A; a.A. v. Buri GS 29, Beilageheft 45/46).
  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 428/59

    Rechtsmittel

    Dahinstehen kann, ob das Landgericht bei der Anwendung des § 251 StGB das Merkmal der Marterung in dem Sachverhalt hinreichend nachgewiesen hat (siehe dazu BG LZ 1918, 52 Nr. 19; OGHSt 2, 140; vgl. auch RGSt 49, 389, 391).
  • LG Braunschweig, 07.05.1947 - 1 KLs 37/46

    Erschiessung eines SA-Sturmführers, der seine SA-Uniform hatte beseitigen lassen

    Der Begriff der Grausamkeit wurde zum ersten Mal durch das Gesetz vom 19.6.1912 im Absatz 2 des § 223a in das StGB eingeführt und ist vom RG insbesondere in den Entscheidungen RGSt. 49, 389 und 62, 160 dahingehend erörtert worden, dass "grausam" dem "martern" in § 251 StGB gleich zu setzen sei, d.h. eine Tötung aus gefühlloser unbarmherziger Gesinnung unter Zufügung von besonderen körperlichen oder seelischen Qualen in besonderer Stärke oder von besonderer Dauer bedeute.
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